Fahrerschulung

Thünemann schult Staplerfahrer/innen

Dank moderner, einfach zu bedienender Technik ist das Führen eines Gabelstaplers nicht schwer. Doch es braucht schon mehr als nur die Fähigkeit, einen Stapler von A nach B zu bewegen! Schließlich tragen Staplerfahrer eine große, mehrfache Verantwortung: Es ist ihre Aufgabe, das Transportgut vor den Folgen von Fahr- oder Ladefehlern zu bewahren. Es liegt in ihrer Verantwortung, einen Elektro-, Diesel- oder Gasstapler sicher durch Lagergänge oder auf Umschlagflächen zu bewegen. Und – vor allem – müssen Staplerfahrer dafür Sorge tragen, dass sie selbst und ihre Kollegen nicht in Unfallgefahr geraten.

Es hat also schon sehr gute Gründe, dass die Ausbildung und wiederholte Prüfung von Staplerfahrern vorgeschrieben sind. Festgehalten ist dies im DGUV Grundsatz 308-001 (früher BGG 925). Auch Thünemann Fördertechnik GmbH bietet die Ausbildung zur / zum Gabelstaplerfahrer/in gemäß DGUV Grundsatz 308-001 an und erteilt Ihren Mitarbeitern nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung den so genannten Staplerschein.

Unsere Staplerschein-Schulungen finden in den eigenen Schulungsräumen am Unternehmenssitz in Rheine statt; bei größeren Teilnehmergruppen ist es auch möglich, die Staplerschein-Schulung (ehem. BGG 925) bei Ihnen im Unternehmen durchzuführen. Das hat den Vorteil, dass Ihre Mitarbeiter/innen den praktischen Teil von Schulung und Prüfung auf den eigenen Staplern bzw. Flurförderzeugen absolvieren können.

Selbstverständlich erfüllen sowohl Schulung als auch Prüfung die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Und damit nicht genug: Bei den Staplerfahrer-Schulungen von Thünemann legen wir Wert darauf, dass wir Ihre Mitarbeiter zu verantwortungsvollen, geschickten und sicheren Staplerfahrer/-innen ausbilden. Denn je versierter Ihre Mitarbeiten die Stapler und Flurförderzeuge im Fuhrpark bedienen und bewegen, umso besser der Materialfluss und damit die Wirtschaftlichkeit Ihrer Intralogistik.

Zur Zielgruppe unserer Fahrerschulungen gehören alle Mitarbeiter, die einen Stapler fahren bzw. demnächst fahren werden. An dieser Stelle auch gleich ein Tipp: Lassen Sie immer mehr Mitarbeiter einen Staplerschein nach DGUV Grundsatz 308-001 erwerben, als Sie tatsächlich Stapler im Fuhrpark haben. Damit sind Sie auch für Ausfälle wegen Urlaub oder Krankheit gerüstet.

Weitere Informationen zum Staplerschein-Erwerb gemäß DGUV Grundsatz 308-001 (früher BGG 925) bei Thünemann Fördertechnik GmbH:

Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern
Inhalte
  • Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln – Verkehrswege
  • Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
  • theoretische und praktische Prüfung
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)

Sorgen Sie für reibungslose Abläufe in Ihrer Intralogistik: Mit der Ausbildung zum Staplerfahrer / zur Gabelstaplerfahrerin nach DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925), professionell und zielgerichtet durchgeführt bei Thünemann Fördertechnik GmbH!

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